©PEET Zeiterfassung - Dokumentationspflicht kinderleicht gemacht

Seit dem 01.Januar 2015 gilt in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen ein gesetzlicher Mindestlohn von derzeit € 8,50 je Stunde. Für viele Branchen besteht dabei eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das sind im Einzelnen:


  • Baugewerbe
  • Speditionsbereich
  • Logistikbereich
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Gaststätten und Herbergen
  • Transportbereich
  • Forstwirtschaft
  • Messebau

Für diese Branchen müssen die Arbeits– und Pausenzeiten dokumentiert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Dokumentationspflicht noch auf weitere Branchen ausweiten wird. Wenn entsprechende Nachweise nicht vorhanden sind, kann das zu empfindlichen Strafen führen.

Nutzen Sie unsere ©PEET Zeiterfassung um am PC, am Smartphone oder über eine elektronische Stempeluhr Zeiten aufzuschreiben, kinderleicht und effizient. Eine integrierte Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung hilft Ihnen den Überblick zu behalten.

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